Verhaltenskodex


Verhaltenskodex (Code of Conduct) Kodex von Geschäftspraktiken mit Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartnern der Wendt Noise Control GmbH

Dieser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen von Wendt Noise Control GmbH an seine Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Wendt Noise Control GmbH behält sich das Recht vor, bei angemessenen Änderungen im Wendt Noise Control GmbH Konformitätsprogramm die Anforderungen dieses Verhaltenskodex zu ändern. In diesem Fall erwartet Wendt Noise Control GmbH von seinen Lieferanten und Dienstleister solche angemessenen Änderungen zu akzeptieren.

Der Lieferant, Dienstleister und/oder Geschäftspartner erklärt hiermit:


Einhaltung der Gesetze

die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten.

Verbot von Korruption und Bestechung

Korruption oder Bestechung in keiner Form zu tolerieren und sich in keiner Weise direkt oder indirekt daran zu beteiligen sowie Regierungsbeamten oder privatwirtschaftlichen Gegenparteien keine Zuwendungen anzubieten, zu gewähren oder zu versprechen, um offizielle Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erreichen.

Fairer Wettbewerb, Kartellrecht und geistige Eigentumsrechte

im Einklang mit den nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen zu handeln und sich nicht an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden, Marktabsprachen oder Angebotsabsprachen zu beteiligen; geistige Eigentumsrechte anderer zu respektieren.

Interessenkonflikte

alle Interessenkonflikte, die Geschäftsbeziehungen nachteilig beeinflussen können, zu vermeiden.

Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter

die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters; die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren; niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen; eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung; Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist; für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn zu gewährleisten; die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten; soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit oder die sonstige Ausnutzung von Kindern wird unabhängig von dem Land der Geschäftstätigkeit nicht akzeptiert; keine Arbeiter/in einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen; Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen; Training anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind; ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagementsystem z.B. OSHAS 18001 (wird ISO 45001), SCC etc. aufzubauen und anzuwenden

Umweltschutz

den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen, nationalen und internationalen Standard zu beachten; Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern; ein angemessenes Umweltmanagementsystem (ISO 14001) aufzubauen und anzuwenden.

Lieferkette

die Einhaltung der Inhalte des Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten und Dienstleister angemessen zu fördern; die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.

Konfliktmineralien

angemessene Maßnahmen zu treffen, um die Nutzung von Rohstoffen in seinen Produkten zu vermeiden, welche direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen, die Menschenrechte verletzen, finanzieren