die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten.
Korruption oder Bestechung in keiner Form zu tolerieren und sich in keiner Weise direkt oder indirekt daran zu beteiligen sowie Regierungsbeamten oder privatwirtschaftlichen Gegenparteien keine Zuwendungen anzubieten, zu gewähren oder zu versprechen, um offizielle Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erreichen.
im Einklang mit den nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen zu handeln und sich nicht an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden, Marktabsprachen oder Angebotsabsprachen zu beteiligen; geistige Eigentumsrechte anderer zu respektieren.
alle Interessenkonflikte, die Geschäftsbeziehungen nachteilig beeinflussen können, zu vermeiden.
die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters; die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren; niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen; eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung; Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist; für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn zu gewährleisten; die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten; soweit rechtlich zulässig, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
Kinderarbeit oder die sonstige Ausnutzung von Kindern wird unabhängig von dem Land der Geschäftstätigkeit nicht akzeptiert; keine Arbeiter/in einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen; Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen; Training anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind; ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagementsystem z.B. OSHAS 18001 (wird ISO 45001), SCC etc. aufzubauen und anzuwenden
den Umwelt- und Klimaschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen, nationalen und internationalen Standard zu beachten; Umwelt- und Klimabelastungen zu minimieren und den Umwelt- und Klima-schutz kontinuierlich zu verbessern; ein angemessenes Umweltmanagementsystem (ISO 14001) aufzubauen und anzuwenden.
die Einhaltung der Inhalte des Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten und Dienstleister angemessen zu fördern; die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.
sich als Geschäftsführung zur besonderen Verantwortung für die Einhaltung aller exportkontrollrechtlichen Anforderungen zu bekennen. alle Führungskräfte und Mitarbeiter aus dieser Erwägung heraus zu verpflichten, die im IKS-Exportkontrolle / Zoll festgelegten Ziele, Maßnahmen und Prozesse konsequent umzusetzen und zu leben. Ein klares Bekenntnis zur Einhaltung um Umsetzung des mit dem IKS ausgestellten und kommunizierten unternehmenseigenen Compliance Standards abzugeben.
angemessene Maßnahmen zu treffen, um die Nutzung von Rohstoffen in seinen Produkten zu vermeiden, welche direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen, die Menschenrechte verletzen, finanzieren